Finanzierung & Fördermöglichkeiten
Für den Schüleraustausch sparen
Ein Auslandsaufenthalt ist nicht gerade billig, und da du als Schüler kein geregeltes Einkommen beziehst, bist du auf die finanzielle Unterstützung deiner Eltern oder spezieller Institutionen (siehe unten) angewiesen. Daneben kannst du jedoch auch selbst aktiv werden! So zum Beispiel:
- Reduziere deine Ausgaben (z.B. im Hinblick auf Kleidung oder Unterhaltungsmedien) und erhöhe deine Einnahmen, indem du durch einen Ferien- oder Nebenjob etwas dazu verdienst. Wünsche dir ggf. Geld zum Geburtstag und zu Weihnachten.
- Organisiere einen Kuchen-, Salata- oder Belegte-Brote-Basar in deiner Schule, um deine Finanzen aufzubessern! Vielleicht unterstützen dich ja deine Freunde?
- Verkaufe alte bzw. nicht mehr benötigte Gegenstände auf dem Flohmarkt oder im Internet.
Ob du von einer Organisation finanziell unterstützt wirst, hängt von der Einkommenssituation deiner Familie und in der Regel auch von deinen schulischen Leistungen ab. Zudem spielt häufig auch das Bundesland, in dem du lebst, eine Rolle. Stipendien gibt es auch für sozial engagierte Jugendliche oder für besonders kreative oder sportliche Jugendliche (Leistungsstipendien).


Auslands-BAföG
Auslands-BAföG wird vom jeweiligen Gastland vergeben. Eine bedeutende Rolle spielt dabei das Einkommen deiner Eltern.
Beachte, dass auch wenn du keinen Anspruch auf Inlands-BAföG haben solltest, trotzdem die Möglichkeit besteht, Auslands-BAföG zu erhalten. Grund ist vor allem eine höhere Einkommensgrenze.
Weitere Bedingungen:
- Bewerber müssen ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und deutsche Staatsbürger bzw. gleichberechtigt sein. Ein Auslandsaufenthalt während der 11. Klasse wird nur dann gefördert, wenn 13 Schuljahre bis zum Abitur vorgesehen sind. Bei nur 12 Schuljahren bis zum Abitur wird ein Aufenthalt in der 10. Klasse unterstützt.
- Die im Ausland und die in Deutschland besuchte Schule müssen gleichwertig sein. Ob dies der Fall ist, entscheidet das BAföG-Förderungsamt.
- Bewerber müssen nach ihrer Rückkehr wieder eine deutsche Schule besuchen.
- Die Schulleitung muss bestätigen, dass die Zeit im Ausland anerkannt wird und das Schuljahr nicht wiederholt werden muss.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Bewerber über ausreichende Sprachkenntnisse des Gastlandes verfügen, um dem Unterricht folgen zu können. Dies kann zum Beispiel durch eine Referenz des jeweiligen Sprachlehrers bestätigt werden, eventuell musst du auch eine Kopie des letzten Zeugnisses einreichen.
- Es muss eine schriftliche Bestätigung der ausländischen Schule vorliegen, die deine Programmteilnahme belegt.
- Der Antrag auf BAföG sollte mindestens sechs Monate vor der Abreise gestellt werden.
Leider ändern sich die Regelungen relativ oft, informiere dich also am besten vor der Antragstellung noch einmal eingehend bei der zuständigen Beratungsstelle oder im Internet unter www.bafög.de oder www.auslandsbafoeg.de. Deutschlandweit sind übrigens unterschiedliche Stellen für die verschiedenen Gastländer verantwortlich.
Wichtig
Finanzielle Unterstützung durch BAföG bedeutet kein Vollstipendium! Neben einer monatlichen Zahlung von zurzeit maximal 504 Euro erhältst du möglicherweise eine Zuzahlung zur Auslandskrankenversicherung sowie einen einmaligen Reisekostenzuschuss von 500 Euro bei einem Aufenthalt innerhalb Europas bzw. 1.000 Euro für ein Gastland außerhalb Europas. Die aktuellen Beträge und weitere Informationen findest du unter www.bafoeg-rechner.de.
Der Vorteil am Auslands-BAföG: Es muss nicht zurückgezahlt werden.
